Übriger Ertrag (Bilanz)

Versicherungsunternehmen: Die sonstigen Erträge in einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Versicherungsunternehmens bestehen im wesentlichen aus Finanzdienstleistungen, Zinsen, Veräußerungsgewinnen aus Abgang von Betriebs- und Geschäftsausstattung, Währungsgewinnen und ähnlichen Erträgen. Sonstige Erträge werden in der GuV eines Versicherungsunternehmens zweimal saldiert. Einmal vor dem operativen Geschäft und einmal nach dem operativen Geschäft. Industrieunternehmen und Banken: Die übrigen Erträge fallen erst dann an, wenn alle operativen Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung saldiert worden sind. Zu den übrigen Erträgen gehören zum Beispiel Gelder, die aus Zinseinnahmen erlangt wurden.