Termingeschäft

Im Gegensatz zum Kassageschäft ein Geschäft, das zu feststehenden Konditionen bis zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, erfüllt werden soll. Beim Fixgeschäft ist diese Erfüllung für beide Seiten zwingend, beim Prämiengeschäft kann sich ein Partner gegen Zahlung einer Prämie das Recht auf Rücktritt vorbehalten, beim Optionsgeschäft schließlich wird einer Partei von vorneherein die Möglichkeit eingeräumt, das Recht auszuüben oder es verfallen zu lassen. Der Terminhandel in Wertpapieren war in der Bundesrepublik von 1931 bis 1970 verboten.