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Pensions-Sondervermögen

Eigentlich Altersvorsorge-Sondervermögen. Bezeichnung für standardisierte Altersvorsorgeprodukte aus der Vorläuferzeit von Riester- und Rürup-Rente. Seit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) im Jahr 2013 dürfen Altersvorsorge-Sondervermögen nicht mehr aufgelegt werden.