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Nachrangkapital

Nachrangkapital sind Verbindlichkeiten die in ihrer Rangfolge anderen Verbindlichkeiten nachgeordnet sind. Im Falle eines Konkurses oder der Liquidation dürfen die nachrangigen Verbindlichkeiten erst nach Befriedigung aller nicht-nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Nachrangiges Fremdkapital wird daher höher verzinst als nicht-nachrangiges Fremdkapital. Eigenkapital ist grundsätzlich nachrangig.