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gestrichen

Kurszusatz (-), der eine Streichung des Kurses anzeigt. Dies kann geschehen, wenn weder Kauf- noch Verkaufsaufträge vorlagen oder nur solche mit nicht vertretbarer Limitierung. Zudem kann eine Streichung aus wichtigem Grund auf Veranlassung der Aufsichtsbehörde, des Börsenvorstandes oder der Zulassungsstelle erfolgen, etwa weil der Emittent vorgeschriebene Publikationspflichten nicht erfüllt hat oder die Zulassung zurückgenommen wurde. Wenn der Kurs gestrichen wurde, weil im Übermaß Nachfrage vorlag, erfolgt die Notierung als „-G“, bei übermäßigem Angebot als „-B“. (Vgl. Kurszusätze)