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Effektengiroverkehr

Der Effektengiroverkehr zwischen Banken ermöglicht die stückelose Übertragung von Effekten. Die Banken hinterlegen die zur Girosammelverwahrung zugelassenen Stücke bei einer Wertpapiersammelbank, sodass die Effekten buchmäßig übertragen werden können oder registrieren eine virtuelle Urkunde bei einem zentralen Registrar (s. auch EWpG).